Wir bieten in unserer Praxis eine ergänzende Behandlungsmethode in der Tumortherapie an – die regionale Tiefenhyperthermi. Das Wirkprinzip ist die auf den Tumor begrenzte Überwärmung. Temperaturen zwischen 40 und 42 Grad Celsius führen im Tumorgewebe zu einem Sauerstoffmangel und einer Übersäuerung der Tumorzellen. Der Zellstoffwechsel wird dadurch erheblich gestört, was allein schon zum Tod der Krebszelle führen kann. Zudem entstehen durch die zugeführte Hitze auf der Oberfläche der Tumorzellen sogenannte Hitzeschock-Proteine, die von Abwehrzellen des Immunsystems erkannt werden; sie bekämpfen derart markierte Zellen zusätzlich. Gesunde Zellen dagegen bilden solche Hitzeschock-Proteine nicht, werden vom Immunsystem also auch nicht angegriffen.
Hyperthermie verstärkt die Wirkung von Strahlen- und Chemotherapie
Die regionale Tiefenhyperthermie wird meist parallel zu einer Chemotherapie und/oder Strahlentherapie durchgeführt. Selbst Tumorgewebe, die auf eine Strahlen- oder Chemotherapie nicht ansprechen, können durch die Hyperthermie für diese Behandlungsformen sozusagen sensibilisiert werden.
Im Gegensatz zu Operation, Chemotherapie und Strahlentherapie ist die Hyperthermie nahezu nebenwirkungsfrei. Im Gegenteil: Patienten fühlen sich während der Behandlung durch den als beruhigend empfundenen Einfluss der Wärme oftmals wohl und bekunden dies. Es wird immer wieder von „zur Ruhe kommen“ und Entspannung berichtet.
Nebenwirkungen und Kontraindikationen
Manchmal kommt es im Anschluss der Behandlung zu einer gewissen Müdigkeit. Vorsicht ist geboten bei Patienten mit einem Tumor in unmittelbarer Nähe zu Hüft- oder Knieprothesen. Die Metalle können sich durch die Hyperthermie übermäßig erwärmen. Für Patienten mit Herzschrittmachern ist die Hyperthermie leider tabu, weil die Elektronik der Schrittmacher gestört werden könnte.
Sorgfältige Vorbereitung und Einarbeitung
In einer zweijährigen Vorbereitungszeit hat sich unser onkologisches Team mit dieser Behandlungsmethode vertraut gemacht. Dazu gehörten unter anderem Hospitationen im Hyperthermie-Institut von Prof. Alexander von Ardenne in Dresden und im Institut für Hyperthermie von Dr. Hüseyin Sahinbas und Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer in Bochum. Seit Juli 2011 führen wir Hyperthermie-Behandlungen in unserer eigenen Praxis durch.
Ein Wermutstropfen ist allerdings die Frage der Kostenübernahme. Da die Hyperthermie (noch) nicht zu den schulmedizinischen Standardbehandlungen in der Krebstherapie zählt, muss die Kostenfrage vor Behandlungsbeginn mit den Versicherungen geklärt werden. Während die privaten Krankenversicherungen die Kosten ganz selbstverständlich übernehmen, muss mit den gesetzlichen Krankenkassen jeder Einzelfall verhandelt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen besteht nicht.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen oder sonstige Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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